Bei komplexen Entscheidungen steht immer auch die Unternehmensleitung in der Verantwortung, die Vorgaben aus Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht einzuhalten.
Mit einem Legal Compliance Check und Audit unterstützen unsere Experten Sie darin, die wachsende Zahl der umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften systematisch für Ihr Unternehmen zu ermitteln und einzuhalten.
Mit den Vorschriften und Regulierungen ihres Kerngeschäfts kennen sich Unternehmen bestens aus. Anders sieht es häufig bei umweltrechtlichen Anforderungen und rechtlichen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus. An diesen Stellen greifen Legal Compliance Checks, entsprechende Audits oder Managementsysteme. Legal Compliance bedeutet, dass sich Unternehmen in allen Bereichen an rechtliche Vorgaben halten. Das gilt auch für die Niederlassungen im Ausland, die sich an das dort geltende Recht anpassen müssen.
Der systematische Legal Compliance Check von WESSLING ist ein etabliertes Werkzeug, um zugeschnitten auf Ihren Betrieb mit Anlagen, Verfahren oder Prozessen mögliche Abweichungen zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten. Auf Basis der Empfehlungen erkennen Sie das Handlungspotenzial, um Strukturen und Prozesse nachhaltig zu optimieren. Transparent zeigen Sie mit dem Rechtskataster interessierten Dritten, etwa Aufsichtsbehörden, dass Sie die Vorgaben ermitteln und erfüllen.
Unsere Leistungen im Bereich Legal Compliance Management
Anlagenbetreiber, Industrie und Investoren haben zahlreiche Pflichten der Behörden zu erfüllen. Für den planmäßigen Verlauf und Erfolg Ihrer Projekte kommen Ihnen unser Compliance Audit und unsere jahrelangen Erfahrungen, fundiertes Wissen und starke Handlungskompetenz zugute.
Die Erzeugung von und der Umgang mit Abfällen, Abwasser, Emissionen, Gefahrstoffen, Anlagen und Maschinen oder der Verbrauch von Energie und Wasser unterliegen einer Vielzahl von Vorgaben. Dies mit dem Ziel, die Umwelt und die Menschen möglichst vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Die umwelt- und arbeitsschutzrelevanten Aspekte sind auch in Genehmigungsverfahren, zum Beispiel nach BImSchG, und den damit verbundenen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Ausgangszustandsberichte.
Neubau, Änderung oder Erweiterung einer industriellen Anlage können neben den eigentlichen Planungen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren bedingen, die Investitionen in die Anlage und die Betriebsorganisation bis zur Genehmigungsreife erfordern. Daher sollte frühzeitig Transparenz in den Anforderungen hergestellt werden.
Die WESSLING Fachleute empfehlen rechtzeitig in der frühen Planungsphase von Vorhaben, die Fragestellungen eines möglichen Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen, um einen flüssigen Projektablauf zu initiieren und unnötige Ausgaben zu vermeiden. Für den planmäßigen Verlauf und Erfolg Ihrer Projekte kommen Ihnen unsere jahrelangen Erfahrungen, fundiertes Wissen und starke Handlungskompetenz zugute.
WESSLING koordiniert für Sie die Anforderungen von Genehmigungsbehörden und die Belange der Investoren oder Anlagenbetreiber. Für die Realisierung Ihrer Projekte unterstützen wir bei der Erstellung des Genehmigungsantrags für die zuständige Behörde. Mit unserer Kompetenz vermeiden Sie eine Verzögerung des Verfahrens aufgrund von Formfehlern. Darüber hinaus umfasst unser Portfolio Dienstleistungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und anderer Prüfungen, abhängig von der Notwendigkeit.
Auf Anlagenbetreiber und Industrie kommen mit der IED-Richtlinie und dem Ausgangszustandsbericht (AZB) weitere Pflichten zu. WESSLING beschäftigt sich von Beginn an mit den Anforderungen der IED-Richtlinie und kennt sich insbesondere mit dem Thema AZB und dem aktuellen Stand der Diskussion aus.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen rund um IED-Richtlinie und AZB finden Sie hier.
Unsere Leistungen im Bereich Legal Compliance Management
WESSLING bietet Ihnen mit der Bewertung von Umwelt- und Sicherheitsaspekten das gesamte Spektrum an Kenntnissen, um Risiken für Betriebe durch sachgerechte Gefahrstofflagerung, richtigen Umgang mit Altlasten und Gebäudeschadstoffen, aber auch durch Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in der Produktion zu minimieren.
Experten aus allen relevanten Fachgebieten werden je nach Projekterfordernis für Sie zu Teams zusammengeführt.
Risikoanalysen und Risikoermittlung sind ein effektiver Weg für Unternehmen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen.
Unternehmen, die der 12. BImSchV unterliegen, haben auf der Grundlage potenzieller Gefahren die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern und bei Eintritt den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Risikoermittlung und Risikoanalyse sind daher gesetzlich für Unternehmen vorgeschrieben, die bestimmte stoffliche Mengenschwellen überschreiten.
Nur eine auf die Organisation und ihren Kontext abgestimmte Risikoermittlung und Risikoanalyse ermöglicht eine sinnvolle Ableitung von Schutz- und Notfallmaßnahmen. Das Verfahren zur Ermittlung von Risiken und zur Analyse von Gefahren muss transparent und die gewonnenen Erkenntnisse müssen nachvollziehbar sein.
Für unsere Geschäftspartner führen wir eine angemessene Risikoanalyse durch, das heißt die Gefahren, Tätigkeiten und die Komplexität der jeweiligen Organisation werden berücksichtigt. Auf dieser Grundlage bewerten wir die vorhandenen Schutz- und Notfallmaßnahmen und leiten gemeinsam mit unseren Kunden sinnvolle Maßnahmen ab.
Risikoermittlung und Risikoanalyse bilden die Grundlage für die Ableitung angemessener Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen oder die Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen. In Abhängigkeit des Erreichens oder Überschreitens von Mengenschwellen gemäß 12. BImSchV sind Dokumentationen wie der Sicherheitsbericht zu erstellen, der u.a. die Risikoermittlung und Risikoanalyse, das Sicherheitsmanagementsystem oder Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zum Inhalt hat. Das Sicherheitsmanagementsystem kann auf bestehende Strukturen (z. B. nach DIN EN ISO 14001, EMAS, ) aufgesetzt werden.
Unsere Leistungen im Bereich Legal Compliance Management
Die EU-Chemikalienpolitik weist nahezu allen Unternehmen wichtige Aufgaben zu, so auch mit der REACh-Verordnung. Mit unserer Expertise unterstützt Sie WESSLING mit einem Team von Fachleuten zum Beispiel in der Expositionsabschätzung und Stoffbewertung.
Die „REACh“ genannte EU-Verordnung 1907/2006 regelt die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Durch eine maßgeschneiderte Vorbereitung und effektive Erfüllung der sich ergebenden Pflichten lassen sich die Risiken und die betrieblichen Aufwendungen minimieren. Ein wichtiges Thema der REACh-Verordnung sind die besonders besorgniserregenden Stoffe, abgekürzt SVHC (Substances of very high concern).
In diesem Zusammenhang sind auch die Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS/CLP) von großer Bedeutung, die ebenso Bestandteil unseres Beratungsportfolios sind.
Der Schutz Ihrer vertraulichen Produktions- und Standortdaten ist für uns selbstverständlich und wird durch entsprechende Betriebsvereinbarungen, technische Einrichtungen und externe Überprüfung des Datenschutzes gewährleistet.
Unsere Leistungen im Bereich Legal Compliance Management
Zweck einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens ist es, im Rahmen von bestimmten Vorhaben eine wirksame Umweltvorsorge umzusetzen. Die UVP-Pflicht wird von der zuständigen Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers festgestellt.
Auf der Grundlage des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG) ist nach Feststellung durch die Behörde für bestimmte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die mit dem Vorhaben verbundenen voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden im UVP-Bericht dokumentiert. Um zielführend zu agieren bietet es sich an, frühzeitig die zuständige Behörde in den Prozess einzubinden, um den Inhalt, den Umfang und die Detailtiefe notwendiger Angaben zu eruieren und auch weitere Gesichtspunkte des Verfahrens abzustimmen.
WESSLING erarbeitet die im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP) erforderlichen Unterlagen. Wir unterstützen bei der Vorbereitung, der Planung, der Moderation von Scoping- und anderen Terminen zur Absprache und Information, ergänzen Genehmigungsunterlagen, fertigen gutachterliche und andere Stellungnahmen an und übernehmen das Antragsmanagement.
Sinn ist es, dem Zweck der UVP angemessen zu entsprechen und den Erwartungen und Bedürfnissen aller Beteiligten im erforderlichen Maße Rechnung zu tragen.
WESSLING bietet individuelle Leistungspakete, die sich am Bedarf Ihres Unternehmens orientieren.
„Als Unternehmer müssen Sie die rechtlichen Vorgaben Ihrer Branche beachten und gleichzeitig umweltrechtliche Aspekte und die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter im Blick behalten. Wir unterstützen Sie mit unseren Legal Compliance Checks und Audits.“
Vor Ort führen wir eine Aufnahme der Ist-Situation (LC-Audit) durch. Die Vorschriften und notwendige Handlungspflichten können transparent in einem standortbezogenen Rechtskataster dokumentiert werden. Nicht zuletzt im Rahmen der verschiedenen Managementsysteme ist dies ein Nachweis, dass das Unternehmen ein Verfahren eingeführt und umgesetzt hat. Damit ist jedes Kataster eine individuelle Lösung mit unterschiedlicher Informationstiefe, in das ein Genehmigungskataster integriert werden kann.
Um über Audit und Rechtskataster hinaus nachhaltigen Erfolg zu sichern, schulen wir Ihre zuständigen Mitarbeiter regelmäßig und bieten einen Aktualisierungsdienst des Rechtskatasters an. Das Rechtskataster ist dadurch die Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen.