Dank langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Nanoanalytik beraten wir Kunden aus der Kosmetik-, Textil- und Elektroindustrie, der Pharmazie oder der chemischen Industrie.
Dabei konzentrieren wir uns auf nanoanalytische Untersuchungen, den sicheren Umgang mit Nanomaterialien in der Produktion und auf alle rechtlichen Fragestellungen. Zudem charakterisieren wir Nanomaterialien mit präziser Analytik und untersuchen, ob ein Material, zum Beispiel ein Rohstoff, als Nanomaterial vorliegt.
Nanomaterialien spielen in der Industrie eine immer größere Rolle, denn sie verleihen Produkten neue Eigenschaften, die mit gleichen Materialien größerer Größenordnung nicht möglich wären. Eine wachsende Bedeutung kommt auch dem Gesundheits- und Umweltschutz und damit dem sicheren Umgang mit Nanomaterialien zu. Hersteller, die verarbeitende Industrie und Anwender von Nanomaterialien stehen in der Verantwortung, einen hohen Sicherheitsstandard für Verbraucher und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Dank langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Nanoanalytik beraten und unterstützen Sie die WESSLING Experten kompetent mit einem breiten Leistungsspektrum. Der Fokus liegt hierbei auf hochqualifizierten Beratungs- und Analytikleistungen – spezifisch abgestimmt auf Ihre individuellen Anforderungen.
Unsere Leistungen im Detail
Der Gesetzgeber hat in der EG-Kosmetikverordnung explizite Anforderungen bezüglich Nanomaterialien festlegt. Für kosmetische Produkte mit unlöslichen und absichtlich hinzugefügten nanoskaligen Bestandteilen gelten spezielle Anforderungen im Hinblick auf die Bewertung und Notifizierung. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit Beratung und Analytik in unseren Laboratorien.
Der Einsatz von Wirkstoff- und Verkapselungssystemen in kosmetischen Mitteln und pharmazeutischen Produkten gewinnt vor allem bei Hautpflegeprodukten immer mehr an Bedeutung. Die Wirkstoffsysteme bestehen aus biologisch abbaubaren und gut löslichen Nanostrukturen. Dazu gehören Mizellen, Liposome, Nanoemulsionen oder Lipid-Nanopartikel, die über einen hohen Reinigungseffekt verfügen.
Unsere hochqualifizierte Beratung ist auf Ihre Erfordernisse abgestimmt. Dabei bildet die Analytik von Mizellen ein Querschnittsthema zwischen den Experten der Nanotechnologie und denen der Kosmetika und Pharmazeutika. Wir untersuchen, wie hoch die Konzentration des Rohstoffs sein muss, damit sich Mizellen bilden und analysieren die Anzahl im Endprodukt.
Informieren Sie sich hier über unsere weiteren Analytik-Leistungen im Bereich Kosmetik, unsere Services vor Ort sowie über unsere Beratungsdienstleistungen und Gutachten.
Unsere Leistungen im Detail
Seit der Anpassung und Ausgestaltung der REACH-Verordnung (europäische Chemikalienverordnung) gelten eindeutige Regeln für Nanomaterialien entlang der gesamten Lieferkette. Hersteller, Importeure und Anwender müssen künftig detaillierte Daten zu Nanomaterialien und deren Nanoformen mit der Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorlegen.
Bei speziellen Fragen zur Analytik von Stoffen im Zusammenhang mit REACH stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen im Bereich Chemikaliensicherheit und REACh.
Unsere Leistungen im Detail
Jeder Arbeitgeber ist nach Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter vor potenziellen Gefahren zu schützen. Die WESSLING Experten unterstützen Unternehmen, Hersteller wie Verarbeiter von pulverförmigen, anorganischen Rohstoffen und Materialien, der chemischen Industrie, der Kosmetik-, Lebensmittel- und der Pharma-Branche, potentiell gefährliche Nanomaterialien zu identifizieren und eine Gefährdungsbeurteilung nach den geltenden Vorgaben zu erstellen.
Aus hergestellten Nanomaterialien bestehende Stoffe und Gemische sind nicht zwangsläufig Gefahrstoffe, können es aber sein. Gleiches gilt für Stoffe und Gemische, die hergestellte Nanomaterialien enthalten. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz, aus der unter anderem die Ableitung und die Umsetzung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen hervorgeht. Ein angemessener und dokumentierter Schutz vor genannten Stoffen und Gemischen wird damit sichergestellt.
Der Umgang mit Gefahrenstoffen ist gesetzlich geregelt. So hat der Arbeitgeber nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Rahmen oben genannter Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Hieraus resultierende Gefährdungen für die Beschäftigten sind unter Berücksichtigung unter anderem der gefährlichen Eigenschaften, der Herstellerinformationen, der Exposition und der Arbeitsbedingungen zu beurteilen.
Als weitere konkretisierende Regelwerke sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bindend, hier beispielsweise die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrenstoffen". Ergänzend werden vom AGS (Ausschuss für Gefahrenstoffe) Empfehlungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten veröffentlicht, bei deren Anwendung der Arbeitgeber die Sicherheit hat, den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene etc. angemessen zu berücksichtigen.
Lesen Sie hier mehr über unsere umfassenden Leistungen im Bereich Luftmonitoring und Messstelle.
WESSLING bietet individuelle Leistungspakete, die sich am Bedarf Ihres Unternehmens orientieren.
Zur Charakterisierung von Nanomaterialien bedarf es einer Kombination von verschiedenen Analysetechniken, die sich in an der jeweiligen Fragestellung orientieren. Sowohl Parameter wie Größe, Form und Struktur als auch größenabhängige photonische Eigenschaften oder die chemische Zusammensetzung spielen eine große Rolle zur Qualitätssicherung.
Die Untersuchung von Nanomaterialen in unterschiedlichen Matrices, zum Beispiel von Kosmetika, ist höchst anspruchsvoll. Aufgrund unseres hervorragenden Netzwerks mit Universitäten und Instituten ist es uns möglich, auch komplexe und herausfordernde Fragestellungen zu lösen. Nanomaterialien können als Partikel oder Fasern vorliegen. Dabei ist mindestens eine Dimension kleiner als 100 Nanometer. Zum Vergleich: Ein Nanopartikel verhält sich zur Größe eines Fußballs etwa so wie ein Fußball zur Erde.
Wir unterstützen Sie gern.