Gleichbleibend hohe Qualität und Sicherheit gewährleisten den Markterfolg kosmetischer Mittel. Hinzu kommen gesetzliche Anforderungen an Wirksamkeit, Stabilität und gesundheitlichen Verbraucherschutz. WESSLING unterstützt Kosmetikhersteller mit Laboranalytik, Gutachten und prozessbegleitender Beratung.
Unsere leistungsfähigen, akkreditierten Laboratorien bieten Kunden ein vielseitiges Analytikspektrum für kosmetische Mittel. Gemeinsam mit dem Know-how der WESSLING Kosmetikexperten bildet dies ein umfassendes Leistungsportfolio entlang der gesamten Produktionskette von kosmetischen Mitteln. Es umfasst sowohl anerkannte Standardmethoden der Analytik als auch spezifische Lösungen nach individuellen Kundenvorgaben für chemische, chemisch-physikalische und mikrobiologische Untersuchungen.
Zukunftsthemen wie die Prüfung von Nanomaterialien, zum Beispiel Mizellenanalytik, sind selbstverständlich Teil des Leistungsportfolios unserer Kosmetikuntersuchungen. Bei Bedarf entwickeln und validieren wir Methoden für Kunden. Dank unseres unternehmenseigenen Netzwerks an Fachleuten analysieren wir ebenfalls Packmittel von kosmetischen Produkten hinsichtlich des Sicherheitsberichts nach EU-Kosmetik-Verordnung Nr. 1223/2009.
Analytik für kosmetische Mittel: Leistungen im Detail
Die mikrobiologische Produktsicherheit gehört zu den wichtigsten Faktoren der Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln. Zu unseren Leistungen gehören die Untersuchung von Endprodukten, Bulkware und kosmetischen Rohstoffen.
Die Prüfung auf ausreichende Konservierung ist zwingender Bestandteil eines Sicherheitsberichts für mikrobiologische Untersuchungen von Kosmetika. WESSLING führt den Konservierungsbelastungstest gemäß ISO 11930 durch.
Analytik für kosmetische Mittel: Leistungen im Detail
Chemisch-physikalische Untersuchungen ermöglichen es Herstellern, ihre Produktspezifikationen zu überprüfen. Die Experten von WESSLING analysieren deklarationspflichtige Inhaltsstoffe und Wirkstoffe von kosmetischen Mitteln.
Analytik für kosmetische Mittel: Leistungen im Detail
Die Prüfung auf Kontaminanten und Rückstände ist einer der wesentlichsten Bestandteile bei der Beurteilung von Kosmetika und zentraler Bestandteil des Sicherheitsberichts. Dieser ist nach EU-Kosmetik-Verordnung Nr. 1223/2009 für jedes kosmetische Mittel zu erstellen.
Im Sicherheitsbericht werden klare Anforderungen an Reinheit und Sicherheit sowohl der eingesetzten kosmetischen Rohstoffe als auch des Produkts formuliert. Rückstandsanalytik stellt höchste Ansprüche an Laborausstattung und Messverfahren. Die Experten von WESSLING prüfen sowohl Kosmetik als auch Rohstoffe.
Analytik für kosmetische Mittel: Leistungen im Detail
Kosmetische Mittel müssen eine entsprechende Hautverträglichkeit auf Seiten des Verbrauchers aufweisen. Loben Hersteller darüber hinaus für ihre Produkte bestimmte Wirkaussagen, Merkmale oder Funktionen aus, müssen sie hierfür ausreichend Belege nachweisen können.
WESSLING ist Ihr Ansprechpartner für klinische und dermatologische Prüfungen sowie Wirksamkeitsstudien und Claim Support. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Kosmetika die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Analytik für kosmetische Mittel: Leistungen im Detail
Die EU-Kosmetik-Verordnung Nr. 1223/2009 schreibt explizit vor, bei der Erstellung eines Sicherheitsberichts das jeweilige Packmittel ebenfalls zu berücksichtigen. Verpackungen dienen in erster Linie dem Schutz des kosmetischen Mittels.
Die Packmittel von Kosmetik dürfen deshalb keinen negativen Einfluss auf das Füllgut ausüben. Es muss ebenfalls ausgeschlossen sein, dass eine Migration von Stoffen aus der Verpackung ins Kosmetikprodukt stattfindet. Bringen Hersteller ein neues Produkt auf den Markt oder streben einen Wechsel des Packmaterials an, ist die Wahl der korrekten Materialzusammensetzung zentral. Gleiches gilt für Änderungen in bestehenden Materialformulierungen.
Analytik für kosmetische Mittel: Leistungen im Detail
Mizellen als Wirkstoff- oder Trägersystem sowie Titandioxid oder Zinkoxid als UV-Filter sind mittlerweile bekannte Beispiele für die Verwendung von Nanomaterialien in Kosmetika.
In Hinblick auf Bewertung und Notifizierung von Nanomaterialien legt die EU-Kosmetik-Verordnung Nr. 1223/2009 explizite Anforderungen fest. Die Experten von WESSLING bieten in der Laboranalytik ein breites Leistungsspektrum für Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln und unterstützen so Hersteller, den gesetzlichen Forderungen Genüge zu leisten.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Neben der Laboranalytik sind Sachverständigenleistungen zentraler Teil unserer Arbeit. Die kompetente Beratung der WESSLING Kosmetikexperten gibt unseren Kunden Sicherheit. Gern stellen Ihnen unsere Fachleute ihr Know-how zur Kennzeichnungs- oder Konformitätsprüfung, Sicherheitsbewertung und Notifizierung sowie Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen zur Verfügung. Sie möchten ein kosmetisches Produkt erstmalig auf den Markt bringen? Auch hier ist WESSLING Ihr kompetenter Partner.