Ob Creme oder Lotion, Seife, Shampoo, dekorative Kosmetik oder auch Lippenpflege – Hanf, Hanföl und Hanfprodukte findet sich mittlerweile in zahlreichen Kosmetika. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt dabei strenge Vorgaben zum Gehalt an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) für die Verwendung von Hanf/Cannabis, Hanfölen und Hanfprodukten in kosmetischen Mitteln vor. Die Expertinnen und Experten von WESSLING verfügen sowohl über das Know-how und die technische Laborausstattung als auch die notwendigen Zertifikate und Berechtigungen, um die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards zu untersuchen.
WESSLING unterstützt Importeure von Cannabis mit der Prüfungen der Rohware auf Identität, Gehalt und Reinheit. Hierzu verfügt WESSLING an seinem Standort Münster über das erforderliche GMP-Zertifikat sowie über die nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) notwendige Erlaubnis, um Cannabisprodukte zu überprüfen.
Besondere Herausforderungen bei der Qualitätsbestimmung
Zahlreiche verschiedene Cannabis-Sorten existieren auf dem Markt. Sie weisen erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Gehalts ihrer wirksamen Bestandteile – wie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) – auf. Die Qualität des Materials wird daher über das THC/CBD-Verhältnis beurteilt. Die quantitative Bestimmung dieser Stoffe ist von großer Bedeutung für die Qualitätskontrolle. WESSLING ermittelt beides mithilfe der Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) und unter Verwendung geeigneter Referenzsubstanzen, um die genauen Konzentrationen und die Bestandteile der Produkte zu analysieren.
Unsere nach GMP-Standards durchgeführten Leistungen in der Qualitätskontrolle:
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