Beratung und Gutachten für kosmetische Mittel

Qualität und Sicherheit sind für kosmetische Mittel oberstes Prinzip. Die Fachleute von WESSLING bieten dank maßgeschneiderter Beratung und Gutachten die Sicherheit, die Zulieferer, Hersteller und Inverkehrbringer benötigen, um ihre Produkte für den Verbraucher in den Markt zu bringen.

Conformity checks, labelling checks and declaration checks for cosmetic products at WESSLING

Beratung, Analytik und Gutachten – bei WESSLING erhalten Sie alles aus einer Hand. Kosmetische Mittel unterliegen klar definierten rechtlichen Anforderungen an Kennzeichnung, Wirkaussage, Verkehrsfähigkeit und Konformität. Unsere Sachverständigen für Kosmetikprodukte kennen die einschlägigen Verordnungen und rechtlichen Regulierungen auf nationaler wie internationaler Ebene – und beraten Sie kompetent, auf Ihren individuellen Bedarf ausgerichtet.

Zu unserem Beratungsportfolio gehören unter anderem die Prüfung von Kennzeichnung und Wirkaussage sogenannten Claims, von Konformität und  Verkehrsfähigkeit. Unsere Fachleute sind auch zugelassene Sachverständige für die Untersuchung von Proben nach §43 LFGB.

Ihr Kontakt für Beratung und Gutachten zu kosmetischen Mitteln

„Unser Experten-Team stellt sicher, dass Sie Ihre Kosmetikprodukte auf den Markt bringen können – mit Gutachten und Beratungsdienstleistungen, die sich an Ihrem Bedarf orientieren.“

Aktuelles zum Thema kosmetische Mittel

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konformitaetspruefungen, kennzeichnungspruefungen und deklarationspruefungen von kosmetischen mitteln bei WESSLING

Analytik von kosmetischen Mitteln mit Bestandteilen aus Hanf

Hanf und Hanfprodukte findet sich mittlerweile in zahlreichen Kosmetika. Das BfR schreibt für dessen Verwendung strenge Vorgaben zum Gehalt an THC vor. Im GMP-zertifizierten Labor überprüft WESSLING die Einhaltung der vorgegebenen Qualitätsstandards.

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WESSLING News

WESSLING bekommt bald neuen Eigentümer

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die WESSLING Holding GmbH & Co. KG am 25. März mit ALS Limited einen Vertrag zur Übertragung des Eigentums unterzeichnet hat.

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