Bei Herstellung, Verarbeitung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln stehen Unternehmen immer vor Herausforderungen hinsichtlich Sicherheit, Hygiene und Qualität. Mit individuellen Sachverständigenleistungen begleitet WESSLING ihre Prozesse.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der komplexen lebensmittelrechtlichen Anforderungen, die eine Vielzahl von nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Leitsätzen und Empfehlungen an Sie stellen, mit spezifischen Analytik- und Beratungsleistungen unserer hochqualifizierten Sachverständigen. Die individuellen Leistungspakete für Lebensmittelhygiene und -sicherheit können je nach Anforderung Verkehrsfähigkeitsgutachten, Konformitätsprüfungen oder Kennzeichnungs- und Deklarationsprüfungen umfassen.
Darüber hinaus erstellen unsere freundlichen Expertinnen und Experten Gutachten, amtliche Gegenproben nach §43 LFGB und unterstützen Sie bei Bedarf mit zielgerichtetem Krisenmanagement. Wir beraten und schulen zu GFSI-Standards wie IFS, BRC, FSSC 22000, zu HACCP und zu Fragen der Hygiene.
Sachverständigenleistungen von WESSLING im Detail
Wer Lebensmittel in den Verkehr bringt, unterliegt vielen nationalen, europäischen und internationalen Regelungen. Unsere staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker sind anerkannte Fachleute und kennen sich bestens im komplizierten Nebeneinander von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen, Leitlinien und Empfehlungen aus. Ob in Fragen der Kennzeichnung oder Verkehrsfähigkeit – wir beraten Sie kompetent, freundlich und zuverlässig.
Fehlende oder falsche Angaben können möglicherweise als Verbrauchertäuschung wahrgenommen werden. Fehlende Angaben – wie zum Beispiel Allergene – können sogar zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit und zu einem öffentlichen Rückruf führen. Darüber hinaus dürfen Verbraucher durch nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen, so genannten Health Claims, nicht in die Irre geführt werden. Angaben zur Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben sind im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1924/2006 geregelt.
Unsere Sachverständigen unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen zur Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung zu erfüllen.
Die Exporte von Lebensmitteln sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Damit Lebensmittel im Ausland auch erfolgreich vermarktet werden können, muss die Kennzeichnung/Deklaration den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes entsprechen. In allen EU-Mitgliedsstaaten regelt dies die Lebensmittelinformationsverordnung (EG) 1169/2011. Darüber hinaus gibt es aber oftmals noch länderspezifische Anforderungen. Für viele Länder innerhalb und außerhalb der EU stehen unsere Fachleute Ihnen mit umfassendem Know-how zur Verfügung – von der fachlichen Beratung bei der Erstellung des Etiketts bis hin zu Übersetzungen und lebensmittelrechtlichen Prüfungen für die Bestimmungsländer.
Sachverständigenleistungen von WESSLING im Detail
Profitieren Sie von unserer großen Anzahl an Experten, die eine Zulassung als Sachverständige für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) besitzen. Dies bezieht sich auf chemische, chemisch-physikalische, molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln.
Unsere Fachleute untersuchen und bewerten zeitnah Ihre Gegen- oder Zweitprobe und geben Ihnen so Handlungssicherheit für Ihr weiteres Vorgehen. Unser Ziel ist es, mit Handlungskonzepten die Produktsicherheit zu gewährleisten und möglichen Schaden von Ihrer Marke abzuwenden.
Zum Hintergrund: Bei amtlichen Kontrollen von Lebensmittelproduzenten oder -händlern werden Lebensmittelproben genommen und in einem amtlichen Laboratorium analysiert. Der Lebensmittelkontrolleur ist verpflichtet, entweder einen Teil der Probe vor Ort zurückzulassen oder, falls dies nicht möglich ist, eine zweite Probe zu nehmen und sie dem Produzenten auszuhändigen. Auf diese Weise können Lebensmittel oder Rohwaren in einem privaten Laboratorium vom hierfür zugelassenen Gegenprobensachverständigen gegengeprüft werden.
Sachverständigenleistungen von WESSLING im Detail
Wir unterstützen Sie, falls es in Ihrem Unternehmen zu einem Krisenfall kommt: Sollten die Ergebnisse Ihrer Lebensmittelproben einmal Abweichungen in Qualität oder Sicherheit ergeben, stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung. Sie besitzen langjährige Erfahrung im Umgang mit Krisensituationen und beraten Sie neutral und unabhängig, so dass Sie schnellstmöglich handlungsfähig sind.
Unsere Leistungspakete orientieren sich am Bedarf Ihres Unternehmens.
Wir unterstützen Sie gern.