WESSLING steht für die Konformität von Lebensmittelkontaktmaterialien: Mit modernster Labortechnik und kompetenten Sachverständigenleistungen sorgen unsere Experten dafür, dass Ihre Produkte mit Lebensmittelkontakt für Verbraucher unbedenklich sind.
Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen die Qualität der Lebensmittel nicht negativ beeinflussen - weder chemisch, physikalisch noch sensorisch. Gleichzeitig darf die Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährdet werden.
Analytik und Beratung für Lebensmittelkontaktmaterialien: Leistungen im Detail
Kunststoffe kommen auf unterschiedliche Weise mit Lebensmitteln in Kontakt, zum Beispiel in Form von Getränkeflaschen, Folienverpackungen, Küchenartikeln oder in der Produktion durch Dichtungen und Förderbänder.
Weiterhin unterstützen wir Sie gerne bei den speziellen Fragestellungen zu den einzelnen Materialien:
Analytik und Beratung für Lebensmittelkontaktmaterialien: Leistungen im Detail
Materialien aus Papier und Karton im Lebensmittelkontakt können unter anderem als Verpackungen, Kaffeefilter, Bäckertüten oder Servietten zum Einsatz kommen.
Analytik und Beratung für Lebensmittelkontaktmaterialien: Leistungen im Detail
Gegenstände aus Metall, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind beispielsweise Getränkedosen, Kochtöpfe, Isolierkannen, aber auch Schrauben und Muttern.
Unsere Leistungen im Bereich Epoxidharzbeschichtungen:
Analytik und Beratung für Lebensmittelkontaktmaterialien: Leistungen im Detail
Komplexe rechtliche Bestimmungen gelten für Gegenstände aus Glas, Keramik oder Emaille, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen wie zum Beispiel Gläser, Tassen oder Schüsseln.
Analytik und Beratung für Lebensmittelkontaktmaterialien: Leistungen im Detail
Viele verschiedene Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, werden aus Holz hergestellt – zum Beispiel Kochlöffel, Holzbrettchen oder Brotkästen.
WESSLING bietet individuelle Leistungspakete, die sich am Bedarf Ihres Unternehmens orientieren.
Für alle Lebensmittelkontaktmaterialien regelt die Rahmenverordnung der EU, die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, die Anforderungen. Daneben existieren weitere europäische Verordnungen, Richtlinien, nationale Gesetzgebungen oder Empfehlungen, die – je nach Beschaffenheit des Produkts – sehr unterschiedlich sein können.
Die Experten von WESSLING haben die Vorgaben im Blick: Profitieren Sie von zuverlässiger Laboranalytik in Verbindung mit maßgeschneiderten Sachverständigenleistungen. Unsere Fachleute sind zugelassen für die Untersuchung amtlicher Gegenproben nach § 43 LFGB.
„Sicher, wirtschaftlich, neutral und unabhängig – unsere Leistungen in Analytik und Beratung bilden die Grundlage für qualitativ hochwertige Materialien mit Lebensmittelkontakt, die im Markt bestehen.“