Lebensmittelkontaktgegenstände aus sogenannter “Bambusfaser” sind bei Verbrauchern zurzeit sehr gefragt. Daher erscheinen sie auf dem Markt in unterschiedlichster Erscheinungsform wie Coffee-to-go Becher, Essgeschirr, Trinkbecher oder Brotdosen.
Anstelle eines reinen Naturprodukts handelt es sich dabei in den überwiegenden Fällen um Kunststoff, dessen formgebender Anteil ein Kunstharz aus Melamin und Formaldehyd, sogenanntes MF-Harz, ist. Diesem werden als Füllmaterial in hohen Mengen Bambusfasern, auch Bamboo Fibre genannt, hinzugefügt. Dadurch werden die Produkte vom Verbraucher eher als “natürlich” und als Alternative zu klassischem Geschirr aus Plastik wahrgenommen.
Rechtlich handelt es sich bei den Produkten um Kunststoffprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 10/2011, also um Lebensmittelkontaktgegenstände aus Kunststoff. Im Kontakt mit sauren und heißen Lebensmitteln kann es zu einem nicht zulässigen Übergang von Melamin und Formaldehyd aus dem Produkt auf Lebensmittel kommen.
Dies ist auch das Ergebnis einer Veröffentlichungen der Stiftung Warentest (08/2019) mit Coffee-to-go Bechern aus Bambusfaser. Von zwölf dort geprüften Bechern bleibt nur ein Becher ohne Auffälligkeiten, während die anderen Becher entweder aufgrund der Kennzeichnung (z. B. “natürlich”) oder aufgrund der erhöhten Abgabe an Melamin und Formaldehyd oder sogar beidem auffällig waren.
Auch die Europäische Kommission beschäftigt sich mit dem Thema Bambusfasern in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff und hat kürzlich eine Zusammenfassung des aktuellen Diskussionsstands veröffentlicht.
Für die Konformität Ihrer Lebensmittelkontaktmaterialien: Die WESSLING Expertinnen und Experten für Produktsicherheit analysieren und bewerten für Hersteller von Bambusgeschirr die spezifische Migration von Melamin und Formaldehyd aus derartigen Produkten und deren sensorische Eignung. Sie geben ebenfalls Bewertungen zur Kennzeichnung dieser Produkte ab.