Von der Europäischen Kommission wurde in der Verordnung (EU) 2017/752 vom 28.04.2017 ein neuer Grenzwert für Nickel festgelegt. Er beträgt zukünftig 0,02 mg/kg pro Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz.
Der neue Grenzwert findet sich ab dem 19.05.2019 im Anhang II der VO (EU) 10/2011.
Hintergrund für dessen neue Festlegung ist, dass die chronische, lebensmittelbedingte Exposition gegenüber Nickel – insbesondere bei jüngeren Menschen – über dem von der EFSA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, empfohlenen tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge liegt.
Hersteller von Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt müssen also ab dem 19.5.2019 sicherstellen, dass bei den von ihnen hergestellten Kunststoffen nicht mehr als 0,02 mg/kg Nickel auf das Lebensmittel bzw. das entsprechende Simulanz übergeht.
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