Richtlinien zur Qualitätssicherung (GMP) von Produktionsabläufen sind entscheidend für die Inverkehrbringung kosmetischer Mittel. Wir unterstützen Sie in Ihrer Produktionsstätte, um die Qualität und Sicherheit Ihrer Kosmetik zu gewährleisten. Hierfür stehen Ihnen erfahrene Sachverständige zur Seite.
Als wichtiger Teil Ihrer Qualitätssicherung auditieren unsere Experten Ihre Produktionsabläufe und -umgebung im Rahmen der Richtlinie zur Kosmetik-GMP. Denn die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 fordert die Herstellung kosmetischer Mittel im Einklang mit der „Good Manufacturing Practice“ (Gute Herstellungspraxis). Wir besitzen das notwendige Know-how, um Ihren Betrieb nach den Anforderungen von GMP im Bereich Kosmetika zu auditieren.
Der neutrale Blick unserer Fachleute ermöglicht Ihnen außerdem eine unabhängige Beurteilung Ihrer Maßnahmen zur Betriebshygiene. Dafür ist eine Begehung vor Ort unerlässlich. Gern schulen wir auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf hygienisch einwandfreies Arbeiten in Ihrer Produktion.
Kosmetische Mittel: Unsere Services vor Ort
GMP bedeutet „Good Manufacturing Practice“ beziehungsweise “Gute Herstellungspraxis”. Sie beschreibt Richtlinien zur Qualitätssicherung von Produktionsabläufen und der Produktionsumgebung, unter anderem für die Produktion von kosmetischen Mitteln. Sie beinhaltet die praktische Entwicklung und Umsetzung der Qualitätssicherung.
Die Anforderung einer Kosmetik-GMP-gerechten Herstellung von kosmetischen Produkten ist bereits seit vielen Jahren in der kosmetischen Industrie verankert. Sie sichert die gleichbleibende Qualität und somit auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit Ihrer Produkte. Oberstes Ziel ist die Sicherheit von kosmetischen Produkten, die an den Verbraucher abgegeben werden.
Die EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 fordert die Herstellung kosmetischer Mittel in Einklang mit der Guten Herstellungspraxis – Kosmetik-GMP (Artikel 8). Die Norm DIN EN ISO 22716 (Leitfaden zur Guten Herstellungspraxis) im Amtsblatt der Europäischen Union ist dabei sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene als zentrale Leitlinie anzusehen.
Im Rahmen der Produktinformationsdatei (PID), die für jedes in Verkehr gebrachte Produkt zu erstellen ist, ist ebenfalls eine Erklärung zur Einhaltung der Guten Herstellungspraxis anzugeben (Artikel 11 der EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009).
Die Einhaltung der Grundsätze der Guten Herstellungspraxis ist somit für alle Kosmetikhersteller (verantwortliche Person) rechtlich verpflichtend. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind dazu angehalten, die Einhaltung der Grundsätze zur Guten Herstellungspraxis bei den jeweiligen Herstellern bzw. verantwortlichen Personen zu überwachen (Artikel 22).
Kosmetische Mittel: Unsere Services vor Ort
Im Rahmen des Qualitätsmanagements kosmetischer Mittel spielt die gute Betriebshygiene eine zentrale Rolle. Neben des Monitorings vom Hygienestatus in Produktionsstätten gehört auch die Schulung des Personals im Hinblick auf hygienisch einwandfreies Arbeiten dazu.
Unsere WESSLING Kosmetik-Fachleute unterstützen Sie vor Ort in Ihrer Produktionsstätte, um die Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte zu gewährleisten. Je nach Bedarf ist ein Blick hinter die Kulissen unentbehrlich. Mit unseren Vor-Ort-Services unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden schnell und kompetent.
Mithilfe unseres Monitorings und Know-hows haben Sie Gewissheit, in Ihrer Produktion hygienisch einwandfrei zu arbeiten.
WESSLING bietet individuelle Leistungspakete, die sich am Bedarf Ihres Unternehmens orientieren.
Wir unterstützen Sie gern.