Bisphenol A (BPA) ist ein häufiger Ausgangsstoff, der in Form von Epoxidharzen für Innenbeschichtungen von Sprühdosen und Aluminiumtuben verwendet wird. Durch den Geltungsbereich der EU Kunststoff-Verordnung 10/2011 sind Lacke und Beschichtungen jedoch zurzeit nicht abgedeckt. Um diese Lücke zu schließen, veröffentlichte die Europäische Kommission Ende August 2017 den Verordnungsentwurf "Bisphenol A in varnishes and coatings and plastics intended to come into contact with food“.
In dem Verordnungsentwurf wird ein neues spezifisches Migrationslimit von 0,05 mg/kg Lebensmittel für Bisphenol A (BPA) festgelegt, das aus den Lacken und Beschichtungen, die auf Materialien und Produkte mit Lebensmittelkontakt aufgetragen werden, auf Lebensmittel maximal übergehen darf. Momentan beträgt das Migrationslimit noch 0,6 mg/kg.
Für manche Produkte ist die Verwendung von BPA allerdings bereits gänzlich verboten. Beispielsweise dürfen in Europa Babyflaschen auf Basis von Polycarbonat, welches aus BPA hergestellt wird, nicht mehr verwendet werden. In Frankreich ist die Verwendung von BPA in allen Lebensmittelkontaktmaterialien – mit wenigen Ausnahmen wie zum Beispiel sehr großen Containern – sogar gar nicht mehr erlaubt.
Neben den Herstellern von Lebensmittelkontaktmaterialien sind von diesen Änderungen auch Hersteller von Pharmazeutika betroffen, da sich der Entwurf indirekt auch auf Verpackungsmaterialien für orale und topische Arzneimittel auswirkt. Laut der europäischen Leitlinie für Kunststoffverpackungsmaterialien müssen auch diese Art von Verpackungsmaterialien die Lebensmittelverordnungen einhalten.