Zum 1. Februar 2019 veröffentlicht und damit ab sofort gültig wurden die Normen für die Untersuchung der Farbechtheit von gefärbten Papieren (EN 646:2019-02) und optisch aufgehellten Papieren (EN 648:2019-02).
Im Gegenzug wurden die bisher gültigen Normen DIN EN 646:2006-07 und DIN 648:2006-12 sowie die Entwürfe DIN EN 646:2017-03 und DIN 648:2017-03 zurückgezogen.
Es wurde eine neue Definition für das, bei der Analytik verwendete, Glasfaserpapier hinzugefügt. Dies führt nun zu mehr Sicherheit bei der Analytik. Zuvor war die Beschaffenheit des Papiers nicht genau festgelegt.
Unsere Fachleute für Verbraucherprodukte untersuchen sowohl die Farbechtheit von gefärbten Papieren nach den neuen Anforderungen der EN 646:2019-02 als auch die Echtheit von optisch aufgehellten Papieren in Übereinstimmung mit der EN 648:2019-02.