Farbechtheit und optische Aufheller – neue Normen bringen Veränderungen in Prüfanforderungen von Papier

Zum 1. Februar 2019 veröffentlicht und damit ab sofort gültig wurden die Normen für die Untersuchung der Farbechtheit von gefärbten Papieren (EN 646:2019-02) und optisch aufgehellten Papieren (EN 648:2019-02).

Im Gegenzug wurden die bisher gültigen Normen DIN EN 646:2006-07 und DIN 648:2006-12 sowie die Entwürfe DIN EN 646:2017-03 und DIN 648:2017-03 zurückgezogen.

Das ändert sich ab jetzt in der Laboranalytik:

paper napkins are disposable food contact materials
  • Statt der bisherigen Prüfung mit Speichelsimulanz mittels Natriumcarbonatlösung wird nun mit einer definierten Alkalisalzlösung mit dem pH =  8,6 geprüft.
  • Als Simulanzien für die Untersuchung der Farbechtheit werden destilliertes Wasser, 3 prozentige Essigsäure, Alkalisalzlösung (pH = 8,6) und Pflanzenöl verwendet.
  • Änderungen gibt es auch in den Kontaktbedingungen. Gab es zuvor lediglich die Wahlmöglichkeit zwischen Langzeit- und Kurzzeitkontakt, stehen nun gleich vier verschiedene Verfahren zur Disposition: Langzeitkontakt, mittelzeitiger Kontakt, kurzzeitiger Kontakt und Heißkontakt für je feuchte oder fettige Lebensmittel. Somit kann die Analytik der Farbechtheit bzw. die Echtheit der optischen Aufheller nun näher an dem realen Verwendungszweck des Papiers durchgeführt werden.
  • Zur Bewertung der Farbechtheit nach EN 646:2019-02 wird nur noch gegen den Graumaßstab bewertet, eine Beurteilung gegen eine Blindprobe ist in der neuen Norm nicht mehr vorgesehen.

Es wurde eine neue Definition für das, bei der Analytik verwendete, Glasfaserpapier hinzugefügt. Dies führt nun zu mehr Sicherheit bei der Analytik. Zuvor war die Beschaffenheit des Papiers nicht genau festgelegt.

Unsere Fachleute für Verbraucherprodukte untersuchen sowohl die Farbechtheit von gefärbten Papieren nach den neuen Anforderungen der EN 646:2019-02 als auch die Echtheit von optisch aufgehellten Papieren in Übereinstimmung mit der EN 648:2019-02.