Zu unseren Kunden gehören ebenfalls die Bereiche Kosmetik, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel. Unser zudem von der FDA (Food and Drug Administration, US-amerikanische Behörde für Lebens- und Arzneimittel) inspiziertes Labor in Münster mit einer Gesamtfläche von 1000 qm bietet Ihnen Komplettlösungen für mikrobiologische und chemisch-physikalische Prüfungen.
Wir bieten unseren Kunden schnelle, professionelle und verlässliche Dienstleistungen im Rahmen der mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Qualitätskontrolle, einschließlich Stabilitätslagerung und -prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Dabei untersuchen wir unter GMP-Bedingungen pharmazeutische Rohstoffe sowie Fertigarzneimittel in sämtlichen Darreichungsformen (feste Formen, halbfeste Formen und Liquida).
Alle Tätigkeiten in unserem Pharma-Bereich – Analysen, Methodenentwicklung und Projektdurchführung – werden nach den Vorgaben des EU-GMP Leitfadens sowie unter Beachtung von cGMP durchgeführt. Darüber hinaus sichern etwa zwanzig jährliche kundenbasierte Audits am Standort Münster die Qualität und weltweite Akzeptanz unserer Dienstleistungen. Zudem verfügen beide Laborstandorte in Münster und Budapest über eine Herstellungserlaubnis nach §13 AMG.
Mit über 120 hochqualifizierten Mitarbeitern in Münster und Budapest unterstützen wir die Pharmaindustrie und Klinikapotheken im Rahmen der Entwicklung, Qualitätskontrolle sowie Stabilitätslagerung und -prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Durch diese interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit sind wir in der Lage, unsere Leistungen speziell in den Bereichen mikrobiologische und chemisch-physikalische Prüfungen schnell, flexibel und auf höchstem Niveau anzubieten.
Unsere Experten bieten pharmazeutische Qualitätskontrolle als Full-Service-Leistung, einschließlich Chargenzertifizierung und -freigabe durch unsere QP´s. Die Fachleute von WESSLING sind ebenfalls routiniert im Umgang mit Zytostatika und Betäubungsmitteln. Als GMP-zertifizierte Prüflaboratorien unterliegen wir weiterhin der ständigen Überwachung der zuständigen Behörden.
Zudem verfügen die Laboratorien beider Standorte über eine Herstellungserlaubnis nach §13 AMG. Unsere Labore besitzen eine EU-Importerlaubnis für Arzneimittel aus Nicht-EU-Ländern. Damit sind wir in der Lage, für unsere Partner Freigabeuntersuchungen mit QP-Zertifizierung durchzuführen (EU-Batch Release Service). Darüber hinaus verfügen wir über die Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), z.B. für die Qualitätskontrollprüfung von Cannabisprodukten.
Ich freue mich, Sie beraten zu dürfen.